Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2014 aufgehoben

Anlage 3 - Zusammengefaßte-Monatsausweise-Verordnung (ZuMonAwV)

V. v. 29.12.1997 BGBl. I S. 3405; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 7610-2-22 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

Anlage 3 Zusammengefaßter Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 2 KWG


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Vordruck siehe BGBl. I 1999 S. 367 - 368)

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 3 ZuMonAwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ZuMonAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuMonAwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZuMonAwV Einreichungsverfahren
... und Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) -: QB1/QB2 (Anlage 3 ). Die zusammengefaßten Monatsausweise sind in dreifacher Ausfertigung der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed