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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 VeranstTechMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VeranstTechMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 35 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle
... ersetzt. 9. Der bisherige § 11 wird § 10. 10. Der bisherige § 12 wird § 11 und wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift ... zu Ende geführt werden." 11. Nach dem neuen § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Anwendungsregelung Für ... 11. Nach dem neuen § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Anwendungsregelung Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des ...