Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 3 Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung vom 25.04.2006

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der VersTierAufzKennzV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
§ 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 21 G v 13.04.2006 BGBl. I 855
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 3 Berlin-Klausel


(Text neue Fassung)

§ 3 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 22 des Tierschutzgesetzes auch im Land Berlin.



 

Anzeige