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Anhang I - Kalkulationsverordnung (KalV)

V. v. 18.11.1996 BGBl. I S. 1783; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 4 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 27.11.1996; FNA: 7631-1-26 Versicherungsaufsichtsrecht
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Anhang I Prämienberechnung nach § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 4


Anhang I wird in 2 Vorschriften zitiert

BGBl. I 1996, S. 1788



 

Zitierungen von Anhang I KalV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang I KalV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KalV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14a KalV Verfahren zur Gegenüberstellung der kalkulierten mit den zuletzt veröffentlichten Sterbewahrscheinlichkeiten (vom 28.10.2009)
... der erforderlichen Sterbewahrscheinlichkeiten ist der Leistungsbarwert gemäß Anhang I mit Rechnungszins und rechnungsmäßigen Kopfschäden der betrachteten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Kalkulationsverordnung
V. v. 22.10.2009 BGBl. I S. 3670
Artikel 1 3. KalVÄndV Änderung der Kalkulationsverordnung
... der erforderlichen Sterbewahrscheinlichkeiten ist der Leistungsbarwert gemäß Anhang I mit Rechnungszins und rechnungsmäßigen Kopfschäden der betrachteten ...