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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
§ 5 - WpÜG-Gebührenverordnung (WpÜGGebV k.a.Abk.)
V. v. 27.12.2001 BGBl. I S. 4267; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 51 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 4110-7-4 Börsenvorschriften
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Geltung ab 01.01.2002; FNA: 4110-7-4 Börsenvorschriften
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§ 5 Übergangsregelung
Auf Widersprüche, die vor dem 11. Juni 2021 eingelegt wurden, findet diese Verordnung in der vor dem 11. Juni 2021 geltenden Fassung Anwendung.
Text in der Fassung des Artikels 25 Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften G. v. 3. Juni 2021 BGBl. I S. 1568 m.W.v. 11. Juni 2021
Frühere Fassungen von § 5 WpÜG-Gebührenverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.06.2021 | Artikel 25 Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1568 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 WpÜG-Gebührenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WpÜGGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpÜGGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 25 SchwFinBG Änderung der WpÜG-Gebührenverordnung
... Verbindung mit § 6" gestrichen. 2. § 3 wird aufgehoben. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Übergangsregelung Auf ... 2. § 3 wird aufgehoben. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Übergangsregelung Auf Widersprüche, die vor dem 11. Juni 2021 eingelegt ...
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