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Zitierungen von § 1 Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EÜGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EÜGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 EÜGV Urlaub für Beamte und Richter
... Beamte und Richter gelten die §§ 1 bis 3 mit Ausnahme des § 1 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 ... Beamte und Richter gelten die §§ 1 bis 3 mit Ausnahme des § 1 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 ...
§ 7 EÜGV Urlaubskassen
... brauchen für die Dauer der Eignungsübung nicht entrichtet zu werden. § 1 Abs. 6 bleibt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5740/v78757.htm