Eingangsformel - Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung (BAPauschV k.a.Abk.)

V. v. 27.09.2002 BGBl. I S. 3961; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 32 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 11.10.2002; FNA: 860-6-24 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 226 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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