§ 23 - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
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§ 23 (aufgehoben)


§ 23 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 23 BOKraft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BOKraft selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 BOKraft Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften
... 1985 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge, 3. § 23 und § 45 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe f am 1. September 1979 für diejenigen Fahrzeuge, mit ...


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