Tools:
Update via:
§ 40 - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
|
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
|
§ 40 Beförderungsentgelte
§ 40 wird in 1 Vorschrift zitiert
Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zitierungen von § 40 BOKraft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BOKraft selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 45 BOKraft Ordnungswidrigkeiten (vom 16.11.2007)
... bei Ausführung eines Fahrtauftrags die Beleuchtung nicht ausschaltet, j) § 40 im Mietwagenverkehr Beförderungsentgelt berechnet, 7. als Fahrgast den in § ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5745/a78845.htm