Tools:
Update via:
Anlage 3 - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
|
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2 Personenbeförderung
|
Anlage 3 (§ 27 Abs. 1) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
(siehe BGBl. I 1975 S. 1585)
Zitierungen von Anlage 3 BOKraft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BOKraft selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 BOKraft Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift (vom 02.08.2021)
... an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3 mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen. (2) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 5 PBefRMoG Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
... Mietwagenverkehr und den gebündelten Bedarfsverkehr". d) Nach der Angabe zu Anlage 3 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 3a Abmessungen und ... „oder im Rahmen des Bestellvorgangs vereinbarte" eingefügt. 8. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 27 Absatz 3) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5745/a78856.htm