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Anlage 5
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Anlage 5 - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
V. v. 21.06.1975
BGBl. I S. 1573
; zuletzt geändert durch
Artikel 5
G. v. 16.04.2021
BGBl. I S. 822
Geltung ab 01.09.1975; FNA: 9240-1-2
Personenbeförderung
4 weitere Fassungen
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wird in 13 Vorschriften zitiert
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
Anlage 4
←
Anlage 5 (§
34
Satz 2) Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für Schwerbehinderte (§
34
Satz 2)
Anlage 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1977 S. 601)
Anlage 4
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Zitierungen von
Anlage 5 BOKraft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BOKraft selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 34 BOKraft Sitzplätze für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
... mit kleinen Kindern vorzusehen. Diese Sitzplätze sind durch das Sinnbild nach Anlage
5
an gut sichtbarer Stelle kenntlich zu ...
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