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Zitierungen von § 30 BOKraft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 BOKraft verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BOKraft selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 BOKraft Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen-, Mietwagenverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr (vom 02.08.2021)
... § 50 des Personenbeförderungsgesetzes genehmigt sind, gelten die §§ 25 bis 30 . Für Fahrzeuge, die für den Mietwagenverkehr und gebündelten ... gebündelten Bedarfsverkehr genehmigt sind, gelten die §§ 25, 27 Absatz 3 und 4 und § 30 . Wird Mietwagen- oder gebündelter Bedarfsverkehr ausgeführt, darf das ...
§ 40 BOKraft Beförderungsentgelte
... sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ...
§ 45 BOKraft Ordnungswidrigkeiten (vom 16.11.2007)
... der Ordnungsnummer, l) § 28 über Fahrpreisanzeiger, m) § 30 über Wegstreckenzähler, n) § 31 über die Benutzung von Fahrzeugen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 5 PBefRMoG Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
... mit den oben genannten Funktionen auf einem entsprechenden Endgerät." 5. Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Anstelle des Wegstreckenzählers ist ... gebündelten Bedarfsverkehr genehmigt sind, gelten die §§ 25, 27 Absatz 3 und 4 und § 30 ." cc) Der neue Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Wird ...
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