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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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§ 6 - Biersteuergesetz 1993 (BierStG 1993)
Artikel 2 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2158; 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 3 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-6-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-6-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 6 Bierlager
§ 6 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Bierlager sind Lagerstätten, in denen Bier unter Steueraussetzung
- 1.
- durch Hersteller, Händler oder gewerbliche Lagerhalter zeitlich unbegrenzt gelagert,
- 2.
- zur Herstellung von nicht der Biersteuer unterliegenden Getränken verwendet
(2) Wer Bier unter Steueraussetzung lagern oder verwenden will, bedarf der Erlaubnis. § 5 Abs. 2 Satz 2 und 4 gilt entsprechend.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Verwaltungsvereinfachung und zur Verhinderung eines unangemessenen Steuerkredits Mindestmengen für den Lagerumschlag sowie eine Mindestlagerdauer vorzuschreiben.
Zitierungen von § 6 BierStG 1993
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BierStG 1993 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BierStG 1993 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BierStG 1993 Steueraussetzungsverfahren
... der Herstellungsbetrieb (§ 5), 2. das Bierlager (§ 6 ...
§ 5 BierStG 1993 Herstellungsbetrieb
... ändert. Der Herstellungsbetrieb dient auch der Verwendung von Bier nach § 6 Abs. 1 Nr. 2. (2) Wer Bier unter Steueraussetzung herstellen und lagern will, bedarf ...
§ 25 BierStG 1993 Durchführung
... Fassung zu definieren, 2. in einer Freizone abweichend von § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 für die Erteilung der Erlaubnis zur Lagerung unter ... 7. das Erlaubnis- und Steuerlagerverfahren nach den §§ 5 und 6 zu regeln und a) die Lager- und Herstellungshandlungen näher zu ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Biersteuerverordnung (BierStV)
V. v. 24.08.1994 BGBl. I S. 2191; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Eingangsformel BierStV
... Grund des § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 6, § 16 Abs. 5, § 18 Abs. 7, § 19 Abs. 4, ...
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