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Eingangsformel - Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 15.03.2017 BGBl. I S. 483, 3527; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 03.05.2000; FNA: 2129-8-12-1 Umweltschutz
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Geltung ab 03.05.2000; FNA: 2129-8-12-1 Umweltschutz
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Eingangsformel *)
Eingangsformel hat 1 frühere Fassung
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- Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1).
Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung B. v. 15. März 2017 BGBl. I S. 483, 3527 m.W.v. 14. Januar 2017
Frühere Fassungen von Eingangsformel 12. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.01.2017 (20.03.2017) | Bekanntmachung der Neufassung der Störfall-Verordnung vom 15.03.2017 BGBl. I S. 483 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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