Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 9 - Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 15.03.2017 BGBl. I S. 483, 3527; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 03.05.2000; FNA: 2129-8-12-1 Umweltschutz
|

§ 9 Sicherheitsbericht



(1) Der Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse hat einen Sicherheitsbericht nach Absatz 2 zu erstellen, in dem dargelegt wird, dass

1.
ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen umgesetzt wurde und ein Sicherheitsmanagementsystem zu seiner Anwendung gemäß Anhang III vorhanden ist und umgesetzt wurde,

2.
die Gefahren von Störfällen und mögliche Störfallszenarien ermittelt sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Störfälle und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergriffen wurden,

3.
die Auslegung, die Errichtung sowie der Betrieb und die Wartung sämtlicher Teile eines Betriebsbereichs, die im Zusammenhang mit der Gefahr von Störfällen im Betriebsbereich stehen, ausreichend sicher und zuverlässig sind,

4.
interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorliegen und die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gegeben werden sowie

5.
ausreichende Informationen bereitgestellt werden, damit die zuständige Behörde Entscheidungen über die Ansiedlung neuer Tätigkeiten oder Entwicklungen in der Nachbarschaft bestehender Betriebsbereiche treffen kann.

(2) 1Der Sicherheitsbericht enthält mindestens die in Anhang II aufgeführten Angaben und Informationen. 2Er führt die Namen der an der Erstellung des Berichts maßgeblich Beteiligten auf. 3Er enthält ferner ein Verzeichnis der in dem Betriebsbereich vorhandenen gefährlichen Stoffe auf der Grundlage der Bezeichnungen und Einstufungen in Spalte 2 der Stoffliste des Anhangs I.

(3) Der Betreiber kann auf Grund anderer Rechtsvorschriften vorzulegende gleichwertige Berichte oder Teile solcher Berichte zu einem einzigen Sicherheitsbericht im Sinne dieses Paragraphen zusammenfassen, sofern alle Anforderungen dieses Paragraphen beachtet werden.

(4) Der Betreiber hat der zuständigen Behörde den Sicherheitsbericht nach den Absätzen 1 und 2 unbeschadet des § 4b Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren innerhalb einer angemessenen, von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorzulegen.

(5) 1Der Betreiber hat den Sicherheitsbericht zu überprüfen und soweit erforderlich zu aktualisieren, und zwar:

1.
mindestens alle fünf Jahre,

2.
bei einer störfallrelevanten Änderung nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,

3.
nach einem Ereignis nach Anhang VI Teil 1 und

4.
zu jedem anderen Zeitpunkt, wenn neue Umstände dies erfordern, oder um den neuen sicherheitstechnischen Kenntnisstand sowie aktuelle Erkenntnisse zur Beurteilung der Gefahren zu berücksichtigen.

2Soweit sich bei der Überprüfung nach Satz 1 herausstellt, dass sich erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der mit einem Störfall verbundenen Gefahren ergeben könnten, hat der Betreiber den Sicherheitsbericht unverzüglich zu aktualisieren. 3Er hat der zuständigen Behörde die aktualisierten Teile des Sicherheitsberichts in Fällen der Nummern 1, 3 und 4 unverzüglich und in Fällen der Nummer 2 mindestens einen Monat vor Durchführung der Änderung vorzulegen.





 

Frühere Fassungen von § 9 12. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.01.2017Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
vom 09.01.2017 BGBl. I S. 47

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 12. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 12. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 12. BImSchV Anwendungsbereich (vom 14.01.2017)
... Die Vorschriften dieser Verordnung mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 gelten für Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse. Für ... Betriebsbereiche der oberen Klasse gelten außerdem die Vorschriften der §§ 9 bis 12. (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall dem Betreiber eines ... oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen erforderlich ist, Pflichten nach den §§ 9 bis 12 auferlegen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Einrichtungen, ...
§ 11 12. BImSchV Weitergehende Information der Öffentlichkeit (vom 14.01.2017)
... (5) Der Betreiber hat der Öffentlichkeit auf Anfrage den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 oder Absatz 3 unverzüglich zugänglich zu machen. (6) ...
§ 13 12. BImSchV Mitteilungspflicht gegenüber dem Betreiber (vom 14.01.2017)
... Betriebsbereichs und nach einer Aktualisierung des Sicherheitsberichts auf Grund der in § 9 Abs. 5 vorgeschriebenen Überprüfungen hat die zuständige Behörde dem Betreiber ...
§ 15 12. BImSchV Domino-Effekt (vom 14.01.2017)
... die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige nach § 7 und im Sicherheitsbericht nach § 9 übermittelt hat, 2. die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der ...
§ 20 12. BImSchV Übergangsvorschriften (vom 14.01.2017)
... Klasse handelt, hat der Betreiber zusätzlich 1. den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 oder Absatz 3 bis zum Ablauf des 14. Juli 2017 zu aktualisieren und aktualisierte ... Klasse handelt, hat der Betreiber zusätzlich 1. den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach dem ... gelten, zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen, wobei § 9 Absatz 3 entsprechend gilt, 2. die Pflichten nach § 10 Absatz 1 Satz 1 ...
§ 21 12. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 14.01.2017)
... oder nicht in der vorgeschriebenen Weise zugänglich macht, 7. entgegen § 9 Absatz 4 oder 5 Satz 3 oder § 20 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 4 Nummer 1 oder § 19 ...
Anhang V 12. BImSchV Information der Öffentlichkeit (vom 14.12.2017)
... nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde. 3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
...  § 6 11. BImSchV i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 1 Absatz 2 i. V. m. §§ 9 , 10, 11, 12 12. BImSchV i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 6 Absatz 3 12. ...

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
V. v. 06.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 33
§ 17 SÜFV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
... Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter geschützt und dies im Sicherheitsbericht nach § 9 der Störfall-Verordnung dokumentiert ist, im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, ...

Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 1001; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 4b 9. BImSchV Angaben zu den Schutzmaßnahmen (vom 14.12.2017)
... oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, für die ein Sicherheitsbericht nach § 9 der Störfall-Verordnung anzufertigen ist, müssen die Teile des Sicherheitsberichts, die den Abschnitten II Nummer 1, ...
§ 13 9. BImSchV Sachverständigengutachten (vom 14.12.2017)
... notwendig 1. zur Beurteilung der Angaben derjenigen Teile des Sicherheitsberichts nach § 9 der Störfall-Verordnung , die Abschnitt II Nummer 1, 3 und 4 sowie den Abschnitten III bis V des Anhangs II der ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
V. v. 29.06.2007 BGBl. I S. 1225
Anhang 1 1. BEGebVÄndV zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a
... § 4 Abs. 2 AEG, § 6 BImSchV 12 i.V.m. § 4 Abs. 2 AEG, § 9 BImSchV 12 i.V.m. § 4 Abs. 2 AEG, § 16 BImSchV 12 i.V.m. § 4 Abs. 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
V. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2186
Artikel 1 3. SÜFVÄndV Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
... gegen Eingriffe Unbefugter geschützt und dies im Sicherheitsbericht nach § 9 der Störfall-Verordnung dokumentiert ist." 4. § 11 Nummer 2 wird wie ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1a 1. BImSchV9ÄndV
... „§§ 55 und 56" ersetzt. b) In Satz 4 wird die Angabe „ § 9 Absatz 1a " durch die Angabe „§ 19 Absatz 1" ersetzt. 4. In Anhang V Teil 1 ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
V. v. 09.01.2017 BGBl. I S. 47, 406
Artikel 1 RL2012/18/EU-UmsV Änderung der Störfall-Verordnung (vom 14.01.2017)
... wie folgt gefasst: „(1) Die Vorschriften dieser Verordnung mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 gelten für Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse. Für ... Klasse. Für Betriebsbereiche der oberen Klasse gelten außerdem die Vorschriften der §§ 9 bis 12." b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Betriebsbereichs" die ... von Informationen gemäß Absatz 1 abgesehen werden." 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... „(5) Der Betreiber hat der Öffentlichkeit auf Anfrage den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 oder Absatz 3 unverzüglich zugänglich zu machen. (6) Der Betreiber kann von der ... 1. die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige nach § 7 und im Sicherheitsbericht nach § 9 übermittelt hat, 2. die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der ... Klasse handelt, hat der Betreiber zusätzlich 1. den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 oder Absatz 3 bis zum Ablauf des 14. Juli 2017 zu aktualisieren und aktualisierte Teile der zuständigen ... Klasse handelt, hat der Betreiber zusätzlich 1. den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem ... Betriebsbereich gelten, zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen, wobei § 9 Absatz 3 entsprechend gilt, 2. die Pflichten nach § 10 Absatz 1 Satz 1 unverzüglich, ... oder nicht in der vorgeschriebenen Weise zugänglich macht, 7. entgegen § 9 Absatz 4 oder 5 Satz 3 oder § 20 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 4 Nummer 1 oder § 19 Absatz 2 Satz 1 einen ... nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde. 3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten ...
Artikel 2 RL2012/18/EU-UmsV Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
...  1. zur Beurteilung der Angaben derjenigen Teile des Sicherheitsberichts nach § 9 der Störfall-Verordnung, die Abschnitt II Nummer 1, 3 und 4 sowie den Abschnitten III bis V ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 6 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 9 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 16 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, ...
Anlage 4 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 6 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 9 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 16 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, ...
Anlage 5 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 4) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 6 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 9 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 16 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, ...
Anlage 6 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 5) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 6 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 9 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, § 16 BImSchV 12 i. V. m. § 4 Abs. 2 AEG, ...

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
neugefasst durch B. v. 12.09.2007 BGBl. I S. 2294; aufgehoben durch § 20 V. v. 06.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 33
§ 10a SÜFV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (vom 27.06.2020)
... Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter geschützt und dies im Sicherheitsbericht nach § 9 der Störfall-Verordnung dokumentiert ...

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV)
V. v. 05.04.2001 BGBl. I S. 562; aufgehoben durch § 8 V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546
Anlage BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 22.01.2008)
... § 4 Abs. 2 AEG, § 6 BImSchV 12 i.V.m. § 4 Abs. 2 AEG, § 9 BImSchV 12 i.V.m. § 4 Abs. 2 AEG, § 16 BImSchV 12 i.V.m. § 4 Abs. 2 ...