Zitierungen von § 10 12. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 12. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 12. BImSchV Anwendungsbereich (vom 14.01.2017)
... Die Vorschriften dieser Verordnung mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 gelten für Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse. Für ... Betriebsbereiche der oberen Klasse gelten außerdem die Vorschriften der §§ 9 bis 12. (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall dem Betreiber eines ... oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen erforderlich ist, Pflichten nach den §§ 9 bis 12 auferlegen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Einrichtungen, ...
§ 20 12. BImSchV Übergangsvorschriften (vom 14.01.2017)
... Zeitpunkt vorzulegen, 2. die internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu aktualisieren und den zuständigen Behörden nach § 10 ... 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu aktualisieren und den zuständigen Behörden nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 unverzüglich, spätestens jedoch zum Ablauf des 14. Juli 2017 ... die bestehenden internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sowie die Informationen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 unverändert geblieben sind und den Anforderungen dieser Verordnung ... vorzulegen, wobei § 9 Absatz 3 entsprechend gilt, 2. die Pflichten nach § 10 Absatz 1 Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach dem ... der oberen Klasse für den betreffenden Betriebsbereich gelten, zu erfüllen, wobei § 10 Absatz 2 bis 4 entsprechend ...
§ 21 12. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 14.01.2017)
... 2 die Umsetzung des Konzepts nicht sicherstellt, 5. entgegen § 8 Absatz 4, § 10 Absatz 4 Satz 3 oder § 20 Absatz 1 Nummer 2 ein Konzept oder einen Alarm- oder ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt, 8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 2 oder Absatz 4 Nummer 2, einen ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 9. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anhört, 10. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 2 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterweist, 11. entgegen § 10 Absatz 4 Satz 1 einen Alarm- oder Gefahrenabwehrplan nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... 11. BImSchV i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 1 Absatz 2 i. V. m. §§ 9, 10 , 11, 12 12. BImSchV i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 6 Absatz 3 12. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
V. v. 09.01.2017 BGBl. I S. 47, 406
Artikel 1 RL2012/18/EU-UmsV Änderung der Störfall-Verordnung (vom 14.01.2017)
... gefasst: „(1) Die Vorschriften dieser Verordnung mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 gelten für Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse. Für ... Betriebsbereiche der oberen Klasse gelten außerdem die Vorschriften der §§ 9 bis 12." b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Betriebsbereichs" die ... der Änderung vorzulegen." e) Absatz 6 wird aufgehoben. 11. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... diesem Zeitpunkt vorzulegen, 2. die internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu aktualisieren und den zuständigen Behörden nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ... § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu aktualisieren und den zuständigen Behörden nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 unverzüglich, spätestens jedoch zum Ablauf des 14. Juli 2017 Informationen zu ... nicht die bestehenden internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sowie die Informationen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 unverändert geblieben sind und den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.  ... vorzulegen, wobei § 9 Absatz 3 entsprechend gilt, 2. die Pflichten nach § 10 Absatz 1 Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem ... der oberen Klasse für den betreffenden Betriebsbereich gelten, zu erfüllen, wobei § 10 Absatz 2 bis 4 entsprechend gilt." 25. § 21 wird wie folgt gefasst:  ... Nummer 2 die Umsetzung des Konzepts nicht sicherstellt, 5. entgegen § 8 Absatz 4, § 10 Absatz 4 Satz 3 oder § 20 Absatz 1 Nummer 2 ein Konzept oder einen Alarm- oder Gefahrenabwehrplan nicht, ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt, 8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 2 oder Absatz 4 Nummer 2, einen dort genannten ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 9. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anhört, 10. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 2 einen Beschäftigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterweist, 11. entgegen § 10 Absatz 4 Satz 1 einen Alarm- oder Gefahrenabwehrplan nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erprobt,  ...


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