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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2012 aufgehoben
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Artikel 3 - Verordnung zur Einführung der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)
V. v. 08.10.1998 BGBl. I S. 3148, 1999 I S. 159; aufgehoben durch § 37 V. v. 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2
Geltung ab 15.10.1998; FNA: 9501-54 Verkehrsordnung
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Geltung ab 15.10.1998; FNA: 9501-54 Verkehrsordnung
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Artikel 3 Auflagen
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Liegen die Voraussetzungen der §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor, kann die zuständige Behörde eine Erlaubnis nach der Anlage auch nachträglich befristen und mit Auflagen versehen.
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Zitierungen von Artikel 3 BinSchStrEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BinSchStrEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchStrEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 BinSchStrEV Ordnungswidrigkeiten nach dem Binnenschiffahrtsaufgabengesetz
... oder § 7.01 Nr. 2 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung, auch in Verbindung mit Artikel 3 , oder 2. einer mit einer Erlaubnis nach § 1.23, § 3.28, § 3.29 Nr. 2 ... § 8.05 Buchstabe b der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung, auch in Verbindung mit Artikel 3 , verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im ...
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