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§ 16 - IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 319-103 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Geltung ab 01.07.2002; FNA: 319-103 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 16 Haftentscheidungen, Aussetzung des Vollzuges des Überstellungshaftbefehls (Zu Artikel 59 Abs. 4 bis 6 des Römischen Statuts)
§ 16 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Über Einwendungen des Verfolgten gegen den Überstellungshaftbefehl oder gegen dessen Vollzug entscheidet das Oberlandesgericht.
(2) Das Oberlandesgericht kann den Vollzug eines auf Grund eines Ersuchens des Gerichtshofes ergangenen Überstellungshaftbefehls nur unter den Voraussetzungen des Artikels 59 Abs. 4 des Römischen Statuts aussetzen. Der Vollzug eines nach § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 ergangenen Überstellungshaftbefehls kann ausgesetzt werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Gewähr bieten, dass der Zweck der Überstellungshaft auch durch sie erreicht wird.
(3) Vor einer Entscheidung nach Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 ist dem Gerichtshof Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Etwaige Empfehlungen sind entsprechend Artikel 59 Abs. 5 Satz 2 des Römischen Statuts zu berücksichtigen. Sofern von einer Empfehlung des Gerichtshofes abgewichen werden soll, soll dem Gerichtshof unter Darlegung der Gründe erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Wird der Vollzug des Überstellungshaftbefehls ausgesetzt, so wird der Gerichtshof auf entsprechende Bitte über den Sachstand unterrichtet.
(4) § 116 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, §§ 116a, 123 und 124 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 der Strafprozessordnung gelten entsprechend.
Zitierungen von § 16 IStGHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 IStGHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IStGHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 IStGHG Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Überstellungshaftbefehls (Zu Artikel 59 Abs. 2 des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... dem Oberlandesgericht führt unverzüglich die Entscheidung des Oberlandesgerichts herbei; § 16 Abs. 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. (6) Erhebt der Verfolgte gegen die ...
§ 17 IStGHG Haftprüfung
... anordnen, dass die Haftprüfung innerhalb einer kürzeren Frist vorgenommen wird. § 16 Abs. 2 und 3 ist entsprechend ...
§ 37 IStGHG Durchbeförderungsverfahren (Zu Artikel 89 Abs. 3 Buchstabe c des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... gegen die Zulässigkeit der Durchbeförderung erheben will. § 14 Abs. 5 und § 16 gelten entsprechend. (6) § 12 Abs. 3, §§ 18, 23 Abs. 1, 2 und ...
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