Tools:
Update via:
§ 18 - IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 319-103 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 319-103 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
§ 18 Vollzug der Haft
§ 18 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Für die vorläufige Überstellungshaft, die Überstellungshaft und die Haft auf Grund einer Anordnung des Richters beim Amtsgericht gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung, des Strafvollzugsgesetzes und, soweit der Verfolgte ein Heranwachsender ist, des Jugendgerichtsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend.
(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bestimmt die Anstalt, in welcher der Verfolgte zu verwahren ist.
(3) Die richterlichen Verfügungen trifft der Vorsitzende des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts.
Zitierungen von § 18 IStGHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 IStGHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IStGHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 IStGHG Durchbeförderungsverfahren (Zu Artikel 89 Abs. 3 Buchstabe c des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... 14 Abs. 5 und § 16 gelten entsprechend. (6) § 12 Abs. 3, §§ 18 , 23 Abs. 1, 2 und 5, § 33 gelten entsprechend. § 17 gilt mit der Maßgabe ...
§ 55 IStGHG Vorübergehende Übernahme und Verbringung
... der Haftgrund. § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 1, 2 Satz 1 und 3, Abs. 5 sowie § 18 gelten entsprechend. (3) Der Haftbefehl wird aufgehoben, wenn 1. ... 5 von zwei Monaten eine Frist von einem Monat tritt. Ferner finden § 14 Abs. 5, §§ 18 , 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4 und 5 Satz 1, 2 und 4 entsprechende ...
§ 65 IStGHG Rücküberstellung
... Im Übrigen gelten § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 1, 2 Satz 1 und 3, Abs. 5, §§ 18 und 55 Abs. 3 bis 5 entsprechend. Über Einwendungen gegen den ...
§ 66 IStGHG Vorübergehende Übergabe für ein deutsches Verfahren
... Im Übrigen gelten § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 1, 2 Satz 1 und 3, Abs. 5, §§ 18 , 55 Abs. 3 bis 5 sowie § 65 Abs. 3 entsprechend. (2) Wer sich im Inland in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5782/a79274.htm