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§ 1 - Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

neugefasst durch B. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2684; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 29.07.1976; FNA: 754-4 Energieversorgung
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§ 1 Energiesparender Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden



(1) Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen. Die Anforderungen können sich auf die Begrenzung des Wärmedurchgangs sowie der Lüftungswärmeverluste und auf ausreichende raumklimatische Verhältnisse beziehen. Bei der Begrenzung des Wärmedurchgangs ist der gesamte Einfluss der die beheizten oder gekühlten Räume nach außen und zum Erdreich abgrenzenden sowie derjenigen Bauteile zu berücksichtigen, die diese Räume gegen Räume abweichender Temperatur abgrenzen. Bei der Begrenzung von Lüftungswärmeverlusten ist der gesamte Einfluss der Lüftungseinrichtungen, der Dichtheit von Fenstern und Türen sowie der Fugen zwischen einzelnen Bauteilen zu berücksichtigen.

(3) Soweit andere Rechtsvorschriften höhere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz stellen, bleiben sie unberührt.

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Zitierungen von § 1 EnEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EnEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a EnEG Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude (vom 13.07.2013)
... ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Die §§ 1 und 2 bleiben unberührt. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ...
§ 4 EnEG Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude (vom 13.07.2013)
... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates von den nach den §§ 1 bis 3 zu erlassenden Rechtsverordnungen Ausnahmen zuzulassen und abweichende Anforderungen ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass die nach den §§ 1 bis 3 und nach Absatz 1 festzulegenden Anforderungen auch bei wesentlichen Änderungen von ... Gebäude, Anlagen oder Einrichtungen einzelne Anforderungen entsprechend den §§ 1 und 2 Abs. 1 und 2 gestellt werden können, 2. in bestehenden Gebäuden ...
§ 5 EnEG Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen
... Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und ... der Fundstelle verwiesen werden. (4) In den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 können die Anforderungen und - in den Fällen des § 3a - die Erfassung und ... den Beteiligten auswirken. (5) In den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 können sich die Anforderungen auch auf den Gesamtenergiebedarf oder -verbrauch der ...
§ 7 EnEG Überwachung (vom 13.07.2013)
... die Überwachung hinsichtlich der in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 2a und 5a Satz 2 Nr. 8 festgesetzten Anforderungen ganz oder teilweise auf geeignete Stellen, ... oder Sachverständige zu übertragen. Soweit sich § 4 auf die §§ 1 bis 2a bezieht, gilt Satz 1 entsprechend. (3) Die Bundesregierung wird vorbehaltlich ... werden. Es ist vorzusehen, dass in der Regel Anforderungen auf Grund der §§ 1 bis 2a nur einmal und Anforderungen auf Grund des § 3 höchstens einmal im Jahr ...
§ 7a EnEG Bestätigung durch Private (vom 13.07.2013)
... Gebäude betreffen, die Einhaltung der durch Rechtsverordnung nach den §§ 1 und 2 Absatz 1 und 2 sowie § 2a festgelegten Anforderungen bestätigen müssen; in ...
§ 8 EnEG Bußgeldvorschriften (vom 13.07.2013)
... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Rechtsverordnung 1. nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 2 Abs. 2 auch in Verbindung mit Abs. 3, oder § 4 Abs. 1, 2 oder ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 954
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Artikel 1 3. EnEGÄndG Änderung des Energieeinsparungsgesetzes *)
... Gebäude, Anlagen oder Einrichtungen einzelne Anforderungen entsprechend den §§ 1 und 2 Abs. 1 und 2 gestellt werden können, 2. in bestehenden Gebäuden ... „vorbehaltlich des Absatzes 3" eingefügt und wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1, 2 und 5a Satz 2 Nr. 8" ersetzt.  ... und wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 , 2 und 5a Satz 2 Nr. 8" ersetzt. b) Dem Absatz 3 werden folgende Sätze ... Gebäude betreffen, die Einhaltung der durch Rechtsverordnung nach den §§ 1 sowie 2 Abs. 1 und 2 festgelegten Anforderungen bestätigen müssen; in Fällen der ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2197
Artikel 1 4. EnEGÄndG Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
... ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Die §§ 1 und 2 bleiben unberührt. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ... „sowie des § 7b" eingefügt und wird die Angabe „§§ 1 , 2 und 5a" durch die Wörter „§§ 1 bis 2a und 5a" ersetzt.  ... wird die Angabe „§§ 1, 2 und 5a" durch die Wörter „§§ 1 bis 2a und 5a" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§§ 1 und ... 1 bis 2a und 5a" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 bis 2a" ersetzt. c) In Absatz ... In Satz 2 wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 bis 2a" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „Die ... 7b" eingefügt. d) In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 bis 2a" ersetzt. 5. In § ... 4 Satz 2 wird die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 bis 2a" ersetzt. 5. In § 7a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ... ersetzt. 5. In § 7a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§§ 1 sowie 2 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1 und 2 Absatz 1 und 2 sowie ... „§§ 1 sowie 2 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1 und 2 Absatz 1 und 2 sowie § 2a" ersetzt. 6. Nach § 7a wird folgender ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Energieeinsparverordnung (EnEV)
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1519; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Eingangsformel EnEV
... Grund des § 1 Abs. 2, des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3 Abs. 2, des § 4, jeweils in Verbindung mit ...