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Zitierungen von § 2b EdWBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b EdWBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EdWBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EdWBeitrV Jahresbeitrag (vom 31.08.2018)
... Die Höhe des Jahresbeitrags eines Instituts bemisst sich nach den §§ 2 bis 2d, beträgt aber höchstens 10 Prozent des Jahresüberschusses zuzüglich des ... ist ein Jahresbeitrag von mindestens 2.100 Euro zu erheben. § 2a Absatz 2 und § 2b gelten entsprechend. (2) Beitragspflichtig sind Institute, die der ...
§ 2 EdWBeitrV Berechnung des Jahresbeitrags (vom 26.06.2021)
... Absatz 2, multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz des Instituts nach den §§ 2a und 2b . (2) Zur Ermittlung der beitragsrelevanten Erträge sind heranzuziehen ... aus diesem ergeben. Die Bestätigung nach Satz 1 sowie zu Angaben nach Absatz 2 oder § 2b kann von der Entschädigungseinrichtung nur dann anerkannt werden, wenn die Haftung des ... die Berechnung des Jahresbeitrags erforderlichen Angaben oder die Angaben zu Absatz 2 oder § 2b sachlich und rechnerisch richtig sind. Die Entschädigungseinrichtung ist befugt, ...
§ 3 EdWBeitrV Einmalige Zahlung (vom 08.12.2016)
... zu leisten. Die Höhe der einmaligen Zahlung entspricht dem nach den §§ 1 bis 2d und 4 ermittelten Jahresbeitrag. Bei Instituten, die keinen Jahresbeitrag zu ...
§ 5 EdWBeitrV Sonderbeiträge, Sonderzahlungen und Belastungsobergrenze (vom 08.12.2016)
... beträgt die Höhe mindestens 2.100 Euro. § 2a Absatz 2 und § 2b gelten entsprechend. (2) Bei der Bemessung eines Sonderbeitrags oder einer ...
§ 6 EdWBeitrV Bestätigung durch Prüfer (vom 26.06.2021)
... die Bestätigungen nach § 2 Absatz 2 Satz 5 und Absatz 4, § 2a Absatz 2 Satz 3, § 2b Satz 2 sowie § 2c Absatz 1 Satz 4 und § 5b auch durch vereidigte Buchprüfer oder ...
§ 7 EdWBeitrV Übergangsvorschriften (vom 26.08.2009)
... 2008 gegenüber der Bundesanstalt erklärt wurde. (7) Die §§ 1 bis 2b , 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. ...
§ 7a EdWBeitrV Übergangsvorschriften zur Fünften Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (vom 19.07.2013)
... Zahlungen und Mindestbeiträge anzuwenden. (3) Die §§ 1 bis 5, 5b und 6 in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. ...
§ 7c EdWBeitrV Übergangsvorschriften zur sechsten Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (vom 22.07.2014)
... 2 Absatz 2 Satz 2 bis 4, eine abweichende Zuordnung zu einer anderen Beitragsgruppe nach § 2b oder einen Versicherungsabschlag nach § 2d nicht beantragt oder die Gläubigerzahlen ... 2014 geltenden Fassung bis zum 12. August 2014 nachholen. § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6, § 2b Satz 2, § 2c Absatz 1 Satz 4 und § 2d Absatz 2 Satz 1 und 2, jeweils in der ab dem 22. ... 22. Juli 2014 geltenden Fassung noch nicht anwendbar war. (4) Die §§ 2, 2a, 2b , 2c, 2d, 5 und 5b in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. ...
§ 7f EdWBeitrV Übergangsvorschriften zur Neunten Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (vom 01.07.2024)
... §§ 2a und 2b in der ab dem 1. Juli 2024 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2024 endende ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2435
Artikel 1 5. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
...  „Die Bestätigung nach Satz 1 sowie zu Angaben nach Absatz 2 oder § 2b kann von der Entschädigungseinrichtung nur dann anerkannt werden, wenn die Haftung des ... die Berechnung des Jahresbeitrags erforderlichen Angaben oder die Angaben zu Absatz 2 oder § 2b sachlich und rechnerisch richtig sind." d) Absatz 5 wird wie folgt ... „§ 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 und 7 gilt entsprechend." 4. In § 2b Satz 3 wird die Angabe „und 6" durch die Angabe „und 7" ersetzt.  ... Zahlung zu leisten. Die Höhe der einmaligen Zahlung entspricht dem nach den §§ 1 bis 2d und 4 ermittelten Jahresbeitrag. Bei Instituten, die keinen Jahresbeitrag zu leisten haben, ... zu verschaffen, beträgt die Höhe mindestens 2.100 Euro. § 2a Absatz 2 und § 2b gelten entsprechend. (2) Die Summe aus 1. den Sonderbeiträgen eines ... einmalige Zahlungen und Mindestbeiträge anzuwenden. (3) Die §§ 1 bis 5, 5b und 6 in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. ...

Neunte Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 202
Artikel 1 9. EdWBeitrVÄndV
... „3,85 Prozent" durch die Angabe „1,92 Prozent" ersetzt. 2. In § 2b Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder ... Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung Die §§ 2a und 2b in der ab dem 1. Juli 2024 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2024 endende ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1035
Artikel 1 6. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... die Angabe „und 7" durch die Angabe „und 8" ersetzt. 3. In § 2b Satz 3 und § 2c Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „und 7" jeweils durch die Angabe ... 2 Absatz 2 Satz 2 bis 4, eine abweichende Zuordnung zu einer anderen Beitragsgruppe nach § 2b oder einen Versicherungsabschlag nach § 2d nicht beantragt oder die Gläubigerzahlen ... 2014 geltenden Fassung bis zum 12. August 2014 nachholen. § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6, § 2b Satz 2, § 2c Absatz 1 Satz 4 und § 2d Absatz 2 Satz 1 und 2, jeweils in der ab dem 22. ... 22. Juli 2014 geltenden Fassung noch nicht anwendbar war. (4) Die §§ 2, 2a, 2b , 2c, 2d, 5 und 5b in der ab dem 22. Juli 2014 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2881
Artikel 1 4. EdWBeitrVÄndV
... 2 wird die Angabe „nach § 2" durch die Wörter „nach den §§ 2 bis 2d" ersetzt und werden die Wörter „, in jedem Fall jedoch mindestens 300 ... ist ein Jahresbeitrag von mindestens 2.100 Euro zu erheben. § 2a Absatz 2 und § 2b gelten entsprechend." c) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „nach § ... § 2" gestrichen. 3. § 2 wird durch die folgenden §§ 2 bis 2d ersetzt: „§ 2 Berechnung des Jahresbeitrags (1) Der ... Absatz 2, multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz des Instituts nach den §§ 2a und 2b . (2) Beitragsrelevante Erträge sind alle Bruttoprovisionserträge sowie ... maßgeblich, die einen höheren Jahresbeitrag begründen. § 2b Abweichende Zuordnung zu Beitragsgruppen Auf Antrag kann die ... durch die Angabe „§ 2 Absatz 2 Satz 5 und Absatz 4, § 2a Absatz 2 Satz 3, § 2b Satz 2 sowie § 2c Absatz 1 Satz 4" ersetzt. 7. Dem § 7 werden die ... die folgenden Absätze 7 bis 9 angefügt: „(7) Die §§ 1 bis 2b , 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. ...