interne Verweise§ 7 EdWBeitrV Übergangsvorschriften (vom 26.08.2009) ... der Bundesanstalt erklärt wurde. (7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2821
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2881
Artikel 1 4. EdWBeitrVÄndV ... mindestens jedoch 300 Euro." 5. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5b ersetzt: „§ 5 Sonderbeiträge, Sonderzahlungen und ... Beitragserhebung nach den Sätzen 1 und 2 kann in Teilbeträgen gemäß § 5a erfolgen. § 5a Erhebung von Sonderbeiträgen in Teilbeträgen ... 1 und 2 kann in Teilbeträgen gemäß § 5a erfolgen. § 5a Erhebung von Sonderbeiträgen in Teilbeträgen (1) Bei der Entscheidung ... Absätze 7 bis 9 angefügt: „(7) Die §§ 1 bis 2b, 2d sowie 5 bis 6 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. September 2009 ...
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