Tools:
Update via:
Änderung § 382 StPO vom 25.07.2015
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Anlage 1 StPOuIRGÄndG am 25. Juli 2015 und Änderungshistorie der StPOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 382 StPO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.07.2015 geltenden Fassung | § 382 StPO n.F. (neue Fassung) in der am 25.07.2015 geltenden Fassung durch Anlage 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332 |
---|---|
(Text alte Fassung)§ 382 | (Text neue Fassung)§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten |
(Textabschnitt unverändert) Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5815/al48573-0.htm