Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
Artikel 7 VerkDSpG Evaluierung ... (3) Die Evaluierung erfolgt unter Auswertung der Übersicht gemäß § 101b der Strafprozessordnung. Zu evaluieren sind: 1. die Auswirkung dieses Gesetzes auf die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 VerkDSpG Änderung der Strafprozessordnung ... und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten § 101b Statistische Erfassung der Erhebung von Verkehrsdaten". 2. § 100g wird wie ... 2 und 3" ersetzt. 5. Nach § 101 werden die folgenden §§ 101a und 101b eingefügt: „§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und ... Zurückstellung auf höchstens zwölf Monate zu befristen ist. § 101b Statistische Erfassung der Erhebung von Verkehrsdaten Über Maßnahmen nach ...
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 9 BestDaAAG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung (vom 02.04.2021) ... des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität Die Übersichten nach § 101b Absatz 5 und 6 der Strafprozessordnung in der vom 2. April 2021 an geltenden Fassung sind erstmalig für das auf den 2. April 2021 ... den 2. April 2021 folgende Berichtsjahr zu erstellen. Für die vorangehenden Berichtsjahre ist § 101b Absatz 5 der Strafprozessordnung in der bis zum 1. April 2021 geltenden Fassung ...
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019) ... nach den §§ 100a bis 100c". c) Die Angabe zu § 101b wird wie folgt gefasst: „§ 101b Statistische Erfassung; ... 100c". c) Die Angabe zu § 101b wird wie folgt gefasst: „ § 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten". 2. § 26 Absatz 1 Satz 2 wird wie ... 2" durch die Wörter „100e Absatz 3 Satz 2 Nummer 5" ersetzt. 16. § 101b wird wie folgt gefasst: „§ 101b Statistische Erfassung; ... 2 Nummer 5" ersetzt. 16. § 101b wird wie folgt gefasst: „ § 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten (1) Die Länder und der ...
Artikel 8 ÜbwRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung ... und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Die Übersichten nach § 101b der Strafprozessordnung sind erstmalig für das Berichtsjahr 2019 zu erstellen. Für die vorangehenden ... Für die vorangehenden Berichtsjahre sind § 100b Absatz 6, § 100e Absatz 2 und § 101b Nummer 2 der Strafprozessordnung in der bis zum 23. August 2017 geltenden Fassung weiter ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
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