interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 1 PVNeuRG Änderung der Strafprozessordnung ... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 141 bis 144 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 141 Zeitpunkt der ... „§ 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 141a Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers ... verteidigen kann." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 9. Die §§ 141 bis 144 werden wie folgt gefasst: „§ 141 Zeitpunkt der Bestellung eines ... oder die Beiziehung von Urteilen oder Akten vorgenommen werden sollen. § 141a Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers ... befragen möchte, und für das Einverständnis des Beschuldigten gemäß § 141a Satz 1 ." 12. § 304 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 2 ...
Artikel 4 PVNeuRG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... Abschnittes des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme der §§ 139, 140, 141, 141a , 142 Absatz 2 und 3, von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten ... Abschnittes des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme der §§ 139, 140, 141, 141a , 142 Absatz 2 und 3, von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4, § 143a Absatz 3 sowie § ...
Artikel 6 PVNeuRG Änderung des IStGH-Gesetzes ... Abschnittes des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme der §§ 139, 140, 141, 141a , 142 Absatz 2 und 3, von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten ...
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