Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 32 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bundes-E-Strafakten-Einführungsverordnung (BEStrafAktEV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2355
Bundesstrafaktenführungsverordnung (BStrafAktFV)
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2140
Strafaktenübermittlungsverordnung (StrafAktÜbV)
V. v. 14.04.2020 BGBl. I S. 799; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 15 EGStPO Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigung (vom 17.07.2024)
... DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 32 bis 32f der Strafprozessordnung in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. ... DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 32 bis 32f der Strafprozessordnung in Papierform übermittelt werden. Die für die ... (2) Die Bundesregierung und die Landesregierungen können abweichend von § 32 der Strafprozessordnung jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Akten, die elektronisch ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 77a IRG Elektronische Kommunikation und Aktenführung (vom 17.07.2024)
... gelten für die elektronische Kommunikation und die elektronische Aktenführung § 32 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz und Absatz 2 , § 32a Absatz 3 und 4 Satz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 Satz 2, § 32b ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EAkteJEG Änderung der Strafprozessordnung
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 32 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „Vierter Abschnitt Aktenführung ... „Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren § 32 Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen § 32a ... Akten § 499 Löschung elektronischer Aktenkopien". 2. § 32 und die Überschrift des Vierten Abschnitts werden durch folgenden Vierten Abschnitt ... „Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren § 32 Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen (1) Die Akten ...
Artikel 2 EAkteJEG Weitere Änderung der Strafprozessordnung zum 1. Juli 2025 und zum 1. Januar 2026
... Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 32 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt ...
Artikel 15 EAkteJEG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... gelten für die elektronische Kommunikation und die elektronische Aktenführung § 32 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz und Absatz 2 , § 32a Absatz 4 Nummer 1 bis 3, Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 Satz 2, § 32b Absatz 1 bis ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... bei Selbstanzeige und von Amts wegen § 31 Schöffen, Urkundsbeamte § 32 (weggefallen) Vierter Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation ...

Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 1 JusWeDigG Änderung der Strafprozessordnung
... (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 32 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die Bundesregierung und die ...
Artikel 2 JusWeDigG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 32 bis 32f der Strafprozessordnung in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. ... DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 32 bis 32f der Strafprozessordnung in Papierform übermittelt werden. Die für die Handhabung ... (2) Die Bundesregierung und die Landesregierungen können abweichend von § 32 der Strafprozessordnung jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Akten, die elektronisch ...