interne Verweise§ 68b StPO Zeugenbeistand (vom 13.12.2019) ... dass der Zeuge seine Befugnisse bei seiner Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann. § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 gilt entsprechend. (3) Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz ...
§ 114b StPO Belehrung des verhafteten Beschuldigten (vom 17.07.2024) ... 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann; dabei ist auf die mögliche Kostenfolge des § 465 hinzuweisen, ...
§ 136 StPO Vernehmung (vom 01.07.2021) ... 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann; zu Letzterem ist er dabei auf die Kostenfolge des § 465 hinzuweisen. ...
§ 143a StPO Verteidigerwechsel (vom 13.12.2019) ... bestellen, wenn 1. der Beschuldigte, dem ein anderer als der von ihm innerhalb der nach § 142 Absatz 5 Satz 1 bestimmten Frist bezeichnete Verteidiger beigeordnet wurde oder dem zur Auswahl des Verteidigers ... gewährleistet ist. In den Fällen der Nummern 2 und 3 gilt § 142 Absatz 5 und 6 entsprechend. (3) Für die Revisionsinstanz ist die Bestellung des ...
§ 406g StPO Psychosoziale Prozessbegleitung (vom 03.08.2024) ... Beiordnung ist für den Verletzten kostenfrei. Für die Beiordnung gilt § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 entsprechend. Im Vorverfahren entscheidet das nach § 162 zuständige ...
Zitat in folgenden NormenBundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 40 IRG Rechtsbeistand (vom 13.12.2019) ... § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten entsprechend. § 142 Absatz 7 , § 143 Absatz 3 und § 143a Absatz 4 der Strafprozessordnung gelten mit der Maßgabe ...
§ 61 IRG Gerichtliche Entscheidung ... des 11. Abschnittes des I. Buches der Strafprozeßordnung mit Ausnahme der §§ 140 bis 143 entsprechend. Für das weitere Verfahren gilt § 42 ...
IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 31 IStGHG Rechtsbeistand (vom 13.12.2019) ... § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten entsprechend. § 142 Absatz 7 , § 143 Absatz 3 und § 143a Absatz 4 der Strafprozessordnung gelten mit der Maßgabe ...
Zitate in Änderungsvorschriften2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... ergibt, dass der Zeuge seine Befugnisse bei seiner Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann. § 142 Absatz 1 gilt entsprechend. (3) Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz ... 2 Satz 1 auch die übrigen dort genannten Personen wählen." 13. § 142 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Vor der Bestellung eines Verteidigers soll ... des Anschlusses gestellt werden. Über die Bestellung des Rechtsanwalts, für die § 142 Absatz 1 entsprechend gilt, und die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entscheidet der Vorsitzende ...
3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 1 PVNeuRG Änderung der Strafprozessordnung ... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 141 bis 144 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 141 Zeitpunkt der ... Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers § 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren § 143 Dauer und Aufhebung der ... 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann." 3. In § 68b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ ... Absatz 1 beantragen kann." 3. In § 68b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 142 Absatz 1" durch die Wörter „§ 142 Absatz 5 Satz 1 und 3" ersetzt. ... 68b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 142 Absatz 1" durch die Wörter „ § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3" ersetzt. 4. § 114b Absatz 2 Satz 1 Nummer 4a wird wie folgt ... 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann,". 5. § 118a Absatz 2 Satz 4 und 5 wird aufgehoben. ... 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann" ersetzt. 7. In § 138c Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe ... beantragen kann" ersetzt. 7. In § 138c Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „ § 142 " durch die Wörter „§ 142 Absatz 5 bis 7" ersetzt. 8. § ... § 138c Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „§ 142" durch die Wörter „ § 142 Absatz 5 bis 7" ersetzt. 8. § 140 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... verteidigen kann." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 9. Die §§ 141 bis 144 werden wie folgt gefasst: „§ 141 Zeitpunkt der Bestellung eines ... einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen, bleibt unberührt. § 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren (1) Der Antrag des Beschuldigten nach ... wenn 1. der Beschuldigte, dem ein anderer als der von ihm innerhalb der nach § 142 Absatz 5 Satz 1 bestimmten Frist bezeichnete Verteidiger beigeordnet wurde oder dem zur Auswahl des Verteidigers ... des Beschuldigten gewährleistet ist. In den Fällen der Nummern 2 und 3 gilt § 142 Absatz 5 und 6 entsprechend. (3) Für die Revisionsinstanz ist die Bestellung des bisherigen ... seine Mitwirkung zur zügigen Durchführung des Verfahrens nicht mehr erforderlich ist. § 142 Absatz 5 bis 7 Satz 1 gilt entsprechend." 10. In § 145 Absatz 2 wird die Angabe ... In § 397a Absatz 3 Satz 2 und § 406g Absatz 3 Satz 4 wird jeweils die Angabe „ § 142 Absatz 1" durch die Wörter „§ 142 Absatz 5 Satz 1 und 3" ersetzt. ... 3 Satz 4 wird jeweils die Angabe „§ 142 Absatz 1" durch die Wörter „ § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3" ersetzt. 14. In § 406h Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ ... 5 Satz 1 und 3" ersetzt. 14. In § 406h Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „ § 142 Abs. 1" durch die Wörter „§ 142 Absatz 5 Satz 1 und 3" ersetzt. ... 406h Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 142 Abs. 1" durch die Wörter „ § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3" ersetzt. 15. § 408b wird wie folgt geändert: a) In ...
Artikel 4 PVNeuRG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme der §§ 139, 140, 141, 141a, 142 Absatz 2 und 3 , von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten entsprechend. § ... und 3, von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten entsprechend. § 142 Absatz 7 , § 143 Absatz 3 und § 143a Absatz 4 der Strafprozessordnung gelten mit der Maßgabe ... des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme der §§ 139, 140, 141, 141a, 142 Absatz 2 und 3 , von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4, § 143a Absatz 3 sowie § 144 gelten ...
Artikel 6 PVNeuRG Änderung des IStGH-Gesetzes ... des Ersten Buches der Strafprozessordnung mit Ausnahme der §§ 139, 140, 141, 141a, 142 Absatz 2 und 3 , von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten entsprechend. § ... und 3, von § 143 Absatz 1 und 2 Satz 2 bis 4 sowie § 143a Absatz 3 gelten entsprechend. § 142 Absatz 7 , § 143 Absatz 3 und § 143a Absatz 4 der Strafprozessordnung gelten mit der Maßgabe ...
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1805
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Zitate in aufgehobenen TitelnRechtspflege-Anpassungsgesetz (RpflAnpG)
G. v. 26.06.1992 BGBl. I S. 1147; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
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