interne Verweise§ 390 StPO Rechtsmittel des Privatklägers (vom 25.07.2015) ... wird durch die Geschäftsstelle bewirkt. (4) Die Vorschrift des § 379a über die Zahlung des Gebührenvorschusses und die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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