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Zitierungen von § 406i StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 406i StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 406k StPO Weitere Informationen (vom 31.12.2015)
... Die Informationen nach den §§ 406i und 406j sollen jeweils Angaben dazu enthalten, 1. an welche Stellen sich die ...
§ 406l StPO Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten (vom 31.12.2015)
... 406i Absatz 1 sowie die §§ 406j und 406k gelten auch für Angehörige und Erben von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... Verfahren entscheidet das nach § 162 zuständige Gericht." 32. § 406h wird wie folgt gefasst: „§ 406h Verletzte sind möglichst ... Gericht." 32. § 406h wird wie folgt gefasst: „§ 406h Verletzte sind möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und ...
3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung
... § 406h Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten § 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren § 406j ... 4 wird aufgehoben. 14. Der bisherige § 406h wird durch die folgenden §§ 406i bis 406l ersetzt: „§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine ... § 406h wird durch die folgenden §§ 406i bis 406l ersetzt: „§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren (1) ... § 406k Weitere Informationen (1) Die Informationen nach den §§ 406i und 406j sollen jeweils Angaben dazu enthalten, 1. an welche Stellen sich die ... § 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten § 406i Absatz 1 sowie die §§ 406j und 406k gelten auch für Angehörige und Erben von ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Verletztenbeistand § 406g Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten § 406h Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse Sechstes Buch Besondere Arten ...
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