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Zitierungen von § 410 StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 410 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (vom 01.07.2017)
... der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar wird, soweit gegen ihn kein Einspruch nach § 410 eingelegt wird. Wird gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe ...
Zitat in folgenden Normen
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... Die Gebühr wird auch neben der Gebühr 3119 erhoben. Ist der Einspruch beschränkt ( § 410 Abs. 2 StPO ), bemisst sich die Gebühr nach der im Urteil erkannten Strafe. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe § 409 Inhalt des Strafbefehls § 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft § 411 Verwerfung wegen ...
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