Tools:
Update via:
Zitierungen von § 454b StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 454b StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 458 StPO Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung (vom 24.08.2017)
... herbeizuführen. (2) Das Gericht entscheidet ferner, wenn in den Fällen des § 454b Absatz 1 bis 3 sowie der §§ 455, 456 und 456c Abs. 2 Einwendungen gegen die Entscheidung der ...
§ 463d StPO Gerichtshilfe (vom 01.10.2023)
... Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 461 zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der ...
Zitat in folgenden Normen
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 78a GVG (vom 24.08.2017)
... Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Ist nach § 454b Absatz 3 oder Absatz 4 der Strafprozeßordnung über die Aussetzung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen gleichzeitig zu entscheiden, ...
§ 78b GVG (vom 24.08.2017)
... in der Sicherungsverwahrung mit drei Richtern unter Einschluß des Vorsitzenden; ist nach § 454b Absatz 4 der Strafprozessordnung über mehrere Freiheitsstrafen gleichzeitig zu entscheiden, so entscheidet die ...
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 89a JGG Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe (vom 24.08.2017)
... des Strafrestes verbüßt sind und eine erneute Aussetzung in Betracht kommt. § 454b Absatz 4 der Strafprozeßordnung gilt entsprechend. (2) Ist gegen einen Verurteilten außer lebenslanger ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 14 2. JustizModG Änderung der Strafprozessordnung
... § 56f" durch die Angabe „§ 57 Abs. 5" ersetzt. 9. Dem § 454b Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Treten die Voraussetzungen für ...
Berichtigung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
B. v. 01.11.2017 BGBl. I S. 3630
Berichtigung ÜbwRÄndGBer
... oder eine" eingefügt." 3. In Artikel 4 Nummer 3 ist die Angabe „ § 454b Absatz 3 " durch die Angabe „§ 454b Absatz 4" zu ... In Artikel 4 Nummer 3 ist die Angabe „§ 454b Absatz 3" durch die Angabe „ § 454b Absatz 4 " zu ...
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... (§ 240 Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches) oder eine" eingefügt. 36. § 454b wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ... Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 37. In § 458 Absatz 2 wird die Angabe „ § 454b Abs. 1 und 2" durch die Wörter „§ 454b Absatz 1 bis 3" ersetzt. 38. ... 458 Absatz 2 wird die Angabe „§ 454b Abs. 1 und 2" durch die Wörter „ § 454b Absatz 1 bis 3" ersetzt. 38. Nach § 464b Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: ...
Artikel 4 ÜbwRÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (vom 24.08.2017)
... Absatz 1 Nummer 1 wird das Komma am Ende durch ein Semikolon und die Wörter „ist nach § 454b Absatz 4 der Strafprozessordnung über mehrere Freiheitsstrafen gleichzeitig zu entscheiden, so entscheidet die ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... § 454a Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes § 454b Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung § 455 ...
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 2 SanktRÜG Änderung der Strafprozessordnung
... „§ 463d Gerichtshilfe Zur Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 461 zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5815/v80170.htm