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Zitierungen von § 19 Rennwett- und Lotteriegesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 RennwLottG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RennwLottG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 RennwLottG (vom 17.12.2020)
... Aufzeichnungen zu führen. Soweit ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 19 Absatz 3 benannt ist, hat der Veranstalter diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher VerordnungenV. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz-ZuständigkeitsverordnungV. v. 24.09.2013 BGBl. I S. 3709
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten
G. v. 29.06.2012 BGBl. I S. 1424, 2013 I 2236
Artikel 1 SportWettG Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
... des Nennwertes der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes." 8. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 (1) Die Steuer für Lotterien ... Spieleinsatzes." 8. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 (1) Die Steuer für Lotterien und Ausspielungen (§ 17 Absatz 1) schuldet der ... Aufzeichnungen zu führen. Soweit ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 19 Absatz 3 benannt ist, hat der Veranstalter diesem die Aufzeichnungen nach Satz 1 monatlich zu ...
Artikel 2 SportWettG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
... wird angefügt: „Wurde ein steuerlicher Beauftragter im Sinne des § 19 Absatz 3 des Rennwett- und Lotteriegesetzes benannt, gilt Satz 1 entsprechend." ...
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