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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben
§ 3 - Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV)
Artikel 1 V. v. 25.11.1994 BGBl. I S. 3526; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.12.1994; FNA: 2125-40-58 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 03.12.1994; FNA: 2125-40-58 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Beschränkung nährwertbezogener Angaben
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung dürfen nur nährwertbezogene Angaben verwendet werden, die sich auf den Brennwert oder auf die in § 2 Nr. 2 aufgeführten Nährstoffe, Nährstoffgruppen, deren Bestandteile oder auf Kochsalz beziehen.
Zitierungen von § 3 NKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 NKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 NKV Nährwertkennzeichnung
... Wer nährwertbezogene Angaben nach § 3 im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel mit Ausnahme ...
§ 7 NKV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 07.03.2006)
... im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel entgegen § 3 oder § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3 Satz 1 Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen ...
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