Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben
§ 4 - Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV)
Artikel 1 V. v. 25.11.1994 BGBl. I S. 3526; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.12.1994; FNA: 2125-40-58 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
| |
Geltung ab 03.12.1994; FNA: 2125-40-58 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
| |
§ 4 Nährwertkennzeichnung
§ 4 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Wer nährwertbezogene Angaben nach § 3 im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel mit Ausnahme produktübergreifender Werbekampagnen verwendet, hat folgende Nährwertkennzeichnung anzugeben:
- 1.
- den Brennwert und den Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett oder
- 2.
- den Brennwert und den Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium
(2) Die Nährwertkennzeichnung darf zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 den Gehalt an
- 1.
- Stärke,
- 2.
- mehrwertigen Alkoholen,
- 3.
- einfach ungesättigten Fettsäuren,
- 4.
- mehrfach ungesättigten Fettsäuren,
- 5.
- Cholesterin oder
- 6.
- den in Anlage 1 aufgeführten und gemäß den dort angegebenen Werten in signifikanten Mengen vorhandenen Vitaminen und Mineralstoffen
(3) Bezieht sich eine nährwertbezogene Angabe auf Stoffe, die einer der in Absatz 1 oder 2 genannten Nährstoffgruppen angehören oder deren Bestandteil bilden, so ist die Angabe des Gehaltes dieser Stoffe erforderlich. Bei der Angabe des Gehaltes an einfach oder mehrfach ungesättigten Fettsäuren oder an Cholesterin ist zusätzlich der Gehalt an gesättigten Fettsäuren anzugeben. Diese Angabe verpflichtet nicht zu der Nährwertkennzeichnung gemäß Absatz 1 Nr. 2.
Zitierungen von § 4 NKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 NKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 NKV Art und Weise der Kennzeichnung
... Die Angaben nach § 4 sind in einer Tabelle zusammenzufassen und untereinander aufzuführen. Sofern die Anordnung ... möglich ist, dürfen diese hintereinander aufgeführt werden. Die Angaben nach § 4 Abs. 1 sind in der dort angegebenen Reihenfolge anzugeben. (2) Die Angabe des ...
§ 7 NKV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 07.03.2006)
... und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 1 oder 3 Satz 1 oder 2 oder § 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, 4, 5, 6 oder 7 Satz 1 oder 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 01.10.2009 BGBl. I S. 3221
Artikel 1 1. NKVÄndV
... 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Nummer 2 Buchstabe c, § 4 Absatz 2 Nummer 6 und § 5 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 6) Vitamine und Mineralstoffe, die in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5821/a80294.htm