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§ 1 - Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels (FSOWiZustV k.a.Abk.)
V. v. 14.01.1982 BGBl. I S. 6; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1708
Geltung ab 20.01.1982; FNA: 454-1-1-10 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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Geltung ab 20.01.1982; FNA: 454-1-1-10 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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§ 1
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels im Zusammenhang mit Forschungshandlungen (§ 132 des Bundesberggesetzes) und mit der Überwachungstätigkeit der in § 134 Abs. 1 des Bundesberggesetzes bezeichneten Behörden des Bundes.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels V. v. 28. Juli 2011 BGBl. I S. 1708 m.W.v. 6. August 2011
Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 06.08.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1708 |
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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FSOWiZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FSOWiZustV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels
V. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1708
Artikel 1 1. FSOWiZustVÄndV
... vom 14. Januar 1982 (BGBl. I S. 6) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „Deutsche Hydrographische Institut" durch die Wörter ...
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