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Zitierungen von § 8 SeeEigensichV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SeeEigensichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeEigensichV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SeeEigensichV Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr
... (5) Die anerkannte Stelle überprüft, ob die in den §§ 7 und 8 geforderten Maßnahmen auf dem Schiff ordnungsgemäß umgesetzt sind. Sie ...
Zitat in folgenden Normen
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.01.2025)
... internationalen Zeugnis- ses über die Gefahrenabwehr an Bord (ISSC) § 8 Absatz 1 SeeEigensichV 176 138 Durchführung von Zwischen- ... von Zwischen- oder zusätzlichen Überprüfungen für das ISSC § 8 Absatz 3 SeeEigensichV 123 139 Ausstellung des Dokuments zur ... 145 Besichtigungen an Bord für das ISSC § 8 SeeEigensichV 750 - 2.198 146 Anerkennung einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... internationalen Zeugnis- ses über die Gefahrenabwehr an Bord (ISSC) § 8 Absatz 1 SeeEigensichV 176 138 Durchführung von Zwischen- oder ... Zwischen- oder zusätzlichen Überprüfungen für das ISSC § 8 Absatz 3 SeeEigensichV 123 139 Ausstellung des Dokuments zur ... 145 Besichtigungen an Bord für das ISSC § 8 SeeEigensichV 750 - 2.198 146 Anerkennung einer juristischen ...
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