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Synopse aller Änderungen des OWiG am 13.07.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 13. Juli 2017 durch Artikel 8 des EAkteJEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des OWiG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

OWiG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung
OWiG n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Teil Allgemeine Vorschriften
    Erster Abschnitt Geltungsbereich
       § 1 Begriffsbestimmung
       § 2 Sachliche Geltung
       § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
       § 4 Zeitliche Geltung
       § 5 Räumliche Geltung
       § 6 Zeit der Handlung
       § 7 Ort der Handlung
    Zweiter Abschnitt Grundlagen der Ahndung
       § 8 Begehen durch Unterlassen
       § 9 Handeln für einen anderen
       § 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit
       § 11 Irrtum
       § 12 Verantwortlichkeit
       § 13 Versuch
       § 14 Beteiligung
       § 15 Notwehr
       § 16 Rechtfertigender Notstand
    Dritter Abschnitt Geldbuße
       § 17 Höhe der Geldbuße
       § 18 Zahlungserleichterungen
    Vierter Abschnitt Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
       § 19 Tateinheit
       § 20 Tatmehrheit
       § 21 Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit
    Fünfter Abschnitt Einziehung von Gegenständen
       § 22 Einziehung von Gegenständen
       § 23 Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
       § 24 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
       § 25 Einziehung des Wertersatzes
       § 26 Wirkung der Einziehung
       § 27 Selbständige Anordnung
       § 28 Entschädigung
       § 29 Sondervorschrift für Organe und Vertreter
    Sechster Abschnitt Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
       § 29a Einziehung des Wertes von Taterträgen
       § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
    Siebenter Abschnitt Verjährung
       § 31 Verfolgungsverjährung
       § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung
       § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
       § 34 Vollstreckungsverjährung
Zweiter Teil Bußgeldverfahren
    Erster Abschnitt Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
       § 35 Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
       § 36 Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
       § 37 Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
       § 38 Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten
       § 39 Mehrfache Zuständigkeit
       § 40 Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft
       § 41 Abgabe an die Staatsanwaltschaft
       § 42 Übernahme durch die Staatsanwaltschaft
       § 43 Abgabe an die Verwaltungsbehörde
       § 44 Bindung der Verwaltungsbehörde
       § 45 Zuständigkeit des Gerichts
    Zweiter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften
       § 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
       § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
       § 48
       § 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
       § 49a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
       § 49b Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
       § 49c Dateiregelungen
       § 49d Mitteilungen bei Archivierung mittels Bild- und anderen Datenträgern
       § 50 Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
       § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde
       § 52 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Dritter Abschnitt Vorverfahren
       I. Allgemeine Vorschriften
          § 53 Aufgaben der Polizei
          § 54
          § 55 Anhörung des Betroffenen
       II. Verwarnungsverfahren
          § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
          § 57 Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes
          § 58 Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung
       III. Verfahren der Verwaltungsbehörde
          § 59 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten
          § 60 Verteidigung
          § 61 Abschluß der Ermittlungen
          § 62 Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
       IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft
          § 63 Beteiligung der Verwaltungsbehörde
          § 64 Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit
    Vierter Abschnitt Bußgeldbescheid
       § 65 Allgemeines
       § 66 Inhalt des Bußgeldbescheides
    Fünfter Abschnitt Einspruch und gerichtliches Verfahren
       I. Einspruch
          § 67 Form und Frist
          § 68 Zuständiges Gericht
          § 69 Zwischenverfahren
          § 70 Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs
       II. Hauptverfahren
          § 71 Hauptverhandlung
          § 72 Entscheidung durch Beschluß
          § 73 Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
          § 74 Verfahren bei Abwesenheit
          § 75 Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung
          § 76 Beteiligung der Verwaltungsbehörde
          § 77 Umfang der Beweisaufnahme
          § 77a Vereinfachte Art der Beweisaufnahme
          § 77b Absehen von Urteilsgründen
          § 78 Weitere Verfahrensvereinfachungen
       III. Rechtsmittel
          § 79 Rechtsbeschwerde
          § 80 Zulassung der Rechtsbeschwerde
          § 80a Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte
    Sechster Abschnitt Bußgeld- und Strafverfahren
       § 81 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren
       § 82 Bußgelderkenntnis im Strafverfahren
       § 83 Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
    Siebenter Abschnitt Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
       § 84 Wirkung der Rechtskraft
       § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens
       § 86 Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren
    Achter Abschnitt Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
       § 87 Anordnung der Einziehung
       § 88 Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
    Neunter Abschnitt Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
       § 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
       § 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides
       § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
       § 92 Vollstreckungsbehörde
       § 93 Zahlungserleichterungen
       § 94 Verrechnung von Teilbeträgen
       § 95 Beitreibung der Geldbuße
       § 96 Anordnung von Erzwingungshaft
       § 97 Vollstreckung der Erzwingungshaft
       § 98 Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende
       § 99 Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
       § 100 Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung
       § 101 Vollstreckung in den Nachlaß
       § 102 Nachträgliches Strafverfahren
       § 103 Gerichtliche Entscheidung
       § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
    Zehnter Abschnitt Kosten
       I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
          § 105 Kostenentscheidung
          § 106 Kostenfestsetzung
          § 107 Gebühren und Auslagen
          § 108 Rechtsbehelf und Vollstreckung
       II. Verfahren der Staatsanwaltschaft
          § 108a
       III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs
          § 109
       IV. Auslagen des Betroffenen
          § 109a
    Elfter Abschnitt Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
       § 110
    Zwölfter Abschnitt Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung
       § 110a Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten
       § 110b Elektronische Aktenführung
       § 110c Erstellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte und Zustellung an die Staatsanwaltschaft
       § 110d Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung
       § 110e Durchführung der Beweisaufnahme
Dritter Teil Einzelne Ordnungswidrigkeiten
    Erster Abschnitt Verstöße gegen staatliche Anordnungen
       § 111 Falsche Namensangabe
       § 112 Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans
       § 113 Unerlaubte Ansammlung
       § 114 Betreten militärischer Anlagen
       § 115 Verkehr mit Gefangenen
    Zweiter Abschnitt Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
       § 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
       § 117 Unzulässiger Lärm
       § 118 Belästigung der Allgemeinheit
       § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen
       § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution
       § 121 Halten gefährlicher Tiere
       § 122 Vollrausch
       § 123 Einziehung; Unbrauchbarmachung
    Dritter Abschnitt Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
       § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
       § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
       § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
       § 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
       § 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
       § 129 Einziehung
    Vierter Abschnitt Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen
       § 130
    Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
       § 131
Vierter Teil Schlußvorschriften
    § 132 Einschränkung von Grundrechten
    § 133 Übergangsvorschriften
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 134
(Text neue Fassung)

    § 134 Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigungen
    § 135
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 134




§ 134 Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigungen


vorherige Änderung

(weggefallen)



1 Die Bundesregierung und die Landesregierungen können jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen, dass die Einreichung elektronischer Dokumente abweichend von § 32a der Strafprozessordnung erst zum 1. Januar des Jahres 2019 oder 2020 möglich ist und § 110a in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung bis jeweils zum 31. Dezember des Jahres 2018 oder 2019 weiter Anwendung findet. 2 Sie können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständigen Bundes- oder Landesministerien übertragen.