Start
>
Inhalt OWiG
>
§ 81
>
Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 81 OWiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 81 OWiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OWiG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitat in folgenden Normen
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64
Anlage 6 GO-BT Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB *)
(vom 26.10.2021)
... Gerichts, daß über die Tat auch auf Grund eines Strafgesetzes entschieden werden kann (
§ 81 Abs. 1 Satz 2 OWiG
), c) freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maßnahmen im ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in OWiG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/5827/v80432.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed