interne Verweise§ 102 OWiG Nachträgliches Strafverfahren ... Bußgeldbescheides insoweit aussetzen. (2) Sind die Entscheidungen nach § 86 Abs. 1 und 2 im Strafverfahren unterblieben, so sind sie von dem Gericht nachträglich zu ...
Zitat in folgenden NormenGewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 152 GewO Entfernung von Eintragungen (vom 29.07.2017) ... entfernt. (5) Wird ein Bußgeldbescheid in einem Strafverfahren aufgehoben ( § 86 Abs. 1 , § 102 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), so wird die Eintragung aus dem ...
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen (vom 28.07.2021) ... angeordnet oder wenn die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren oder nach den §§ 86 , 102 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig aufgehoben wird, ...
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