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§ 1 - Altölverordnung (AltölV)
neugefasst durch B. v. 16.04.2002 BGBl. I S. 1368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 2129-17 Umweltschutz
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Geltung ab 01.11.1987; FNA: 2129-17 Umweltschutz
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für
- 1.
- die stoffliche Verwertung,
- 2.
- die energetische Verwertung und
- 3.
- die Beseitigung
(2) Diese Verordnung gilt für
- 1.
- Erzeuger, Besitzer, Sammler und Beförderer von Altöl,
- 2.
- Betreiber von Altölentsorgungsanlagen und
- 3.
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
(3) Diese Verordnung gilt nicht für PCB/PCT-haltiges Altöl, das zugleich PCB nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beseitigen ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung V. v. 5. Oktober 2020 BGBl. I S. 2091 m.W.v. 15. Oktober 2020
Frühere Fassungen von § 1 AltölV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.10.2020 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung vom 05.10.2020 BGBl. I S. 2091 |
aktuell vorher | 01.06.2012 | Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.02.2012 BGBl. I S. 212 |
aktuell | vor 01.06.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 AltölV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AltölV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltölV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091
Artikel 1 AltölERÄndV Änderung der Altölverordnung
... 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
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