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Zitierungen von § 6 NamÄndG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 NamÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NamÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322
Artikel 1 NamÄndG-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
... der Antragsteller das Verfahren für alle Antragsteller durchführen." 4. § 6 wird aufgehoben. 5. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 ... 9. § 13 wird aufgehoben. 10. In § 13a wird die Angabe „ §§ 6 , 8, 9 und 11" durch die Wörter „den §§ 8 und 9" ...
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