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Zitierungen von § 10 NamÄndG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 NamÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NamÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322
Artikel 1 NamÄndG-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
... durch die Wörter „nach Landesrecht zuständige" ersetzt. 7. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Die namensrechtlichen ... zuständige" ersetzt. 7. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben ...
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