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Zitierungen von § 11 NamÄndG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 NamÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NamÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 2 SBGG Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen
... führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. § 11 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Namensänderungsgesetzes bleibt unberührt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322
Artikel 1 NamÄndG-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
... Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt." 8. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 ... bleiben unberührt." 8. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen ...
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