Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 5 - Gesetz zur Änderung der Schiffsregisterordnung (SchRegOÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5



Dieses Gesetz tritt, soweit nicht Satz 2 etwas anderes bestimmt, am 1. Januar 1981 in Kraft. § 2 Abs. 3 der Schiffsregisterordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 2 dieses Gesetzes und Artikel 1 Nr. 10 und 12 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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