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Anlage 1 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen



123
lfd. Nr. ZeichenErläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1Zeichen 101
Zeichen 101

Gefahrstelle
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2Zeichen 102
Zeichen 102

Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3Zeichen 103
Zeichen 103

Kurve
 
4Zeichen 105
Zeichen 105

Doppelkurve
 
5Zeichen 108
Zeichen 108

Gefälle
 
6Zeichen 110
Zeichen 110

Steigung
 
7Zeichen 112
Zeichen 112

Unebene Fahrbahn
 
8Zeichen 114
Zeichen 114

Schleuder- oder Rutschgefahr
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9Zeichen 117
Zeichen 117

Seitenwind
 
10Zeichen 120
Zeichen 120

Verengte Fahrbahn
 
11Zeichen 121
Zeichen 121

Einseitig verengte Fahrbahn
 
12Zeichen 123
Zeichen 123

Arbeitsstelle
 
13Zeichen 124
Zeichen 124

Stau
 
14Zeichen 125
Zeichen 125

Gegenverkehr
 
15Zeichen 131
Zeichen 131

Lichtzeichenanlage
 
16Zeichen 133
Zeichen 133

Fußgänger
 
17Zeichen 136
Zeichen 136

Kinder
 
18Zeichen 138
Zeichen 138

Radfahrer
 
19Zeichen 142
Zeichen 142

Wildwechsel
 
Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen
mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20Zeichen 151
Zeichen 151

Bahnübergang
 
21Zeichen 156
Zeichen 156

Bahnübergang mit
dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem
Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände
kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen
Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfol-
gen.
22Zeichen 159
Zeichen 159

Zweistreifige Bake
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23Zeichen 162
Zeichen 162

Einstreifige Bake
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 StVO Verkehrszeichen (vom 01.09.2009)
...  (8) Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen nach Anlage 1 auch die Sinnbilder „Viehtrieb" und „Reiter" und Sinnbilder mit folgender ...
§ 40 StVO Gefahrzeichen (vom 01.09.2009)
... in der anderen Straße liegt. (6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 1. (7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen ... Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 01.09.2009)
...  (§ 19 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 7 i. V. m. der Anlage 1 Abschnitt 2) das Verhalten an öffentlichen Ver- kehrsmitteln und ...