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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 6 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 6 Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. August 2009 BGBl. I S. 2631 m.W.v. 1. September 2009
Frühere Fassungen von § 6 StVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... § 5 Abs. 1 bis 4a, Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 oder 7, 6. das Vorbeifahren nach § 6 , 7. das Benutzen mittlerer Fahrstreifen nach § 7 Absatz 3a Satz 1, das Benutzen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... Wort „verboten" durch das Wort „angeordnet" ersetzt. 4. § 6 Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt: „Wer an einer Fahrbahnverengung, ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... wie vorgeschrieben benutzt § 5 Abs. 4a § 49 Abs. 1 Nr. 5 § 6 Satz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 6 § 7 Abs. 5 Satz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 7 ... ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen § 6 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 6 20 € 30.1 - mit ... 1 Nr. 6 20 € 30.1 - mit Gefährdung § 6 Abs. 1 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 6 30 € ...
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