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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2013 aufgehoben
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§ 12 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
- 1.
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- 2.
- im Bereich von scharfen Kurven,
- 3.
- auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
- 4.
- auf Bahnübergängen,
- 5.
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
- 1.
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- 2.
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- 3.
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- 4.
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- 5.
- vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- 1.
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- 2.
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- 3.
- in Kurgebieten und
- 4.
- in Klinikgebieten
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. August 2009 BGBl. I S. 2631 m.W.v. 1. September 2009
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Frühere Fassungen von § 12 StVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 01.09.2009)
... zu benutzen (§ 18 Abs. 1, 9); 3. von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Abs. 4); 4. vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- ... vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3); 4a. von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufes der ... (§ 45 Absatz 4) erlassen sind; 12. von dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Abs. 3a). Vom Verbot, Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... Verkehrslagen nach § 11 Abs. 1 oder 2, 12. das Halten oder Parken nach § 12 Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder ...
Anlage 2 StVO (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen (vom 01.09.2009)
... von ihr fahren. d) Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn nicht parken (§ 12 Abs. 2), wenn zwischen dem abgestellten Fahr- zeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein ... einzuhalten. Erläuterung Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Ge- samtgewicht bis ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... durch die Angabe „(Zeichen 325.1 und 325.2)" ersetzt. 11. § 12 wird wie folgt geändert: Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: ... dd) Die Nummer 9a wird gestrichen. ee) In Nummer 12 wird die Angabe „§ 12 Absatz 1, 1a, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 ... 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6" durch die Angabe „§ 12 Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder ... von ihr fahren. d) Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn nicht parken (§ 12 Abs. 2), wenn zwischen dem abgestellten Fahr- zeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein ... einzuhalten. Erläuterung Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Ge- samtgewicht bis ...
Artikel 2 46. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Fahrverbot in Monaten „52 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder auf Geh- und ... auf Geh- und Rad- wegen oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr. § 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 49 Abs. 1 Nr. 12 § 41 Abs. 1 i. ... 12. In Nummer 52.1 wird die Spalte „StVO" wie folgt gefasst: „§ 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 1 ... 13. In Nummer 52.2 wird die Spalte „StVO" wie folgt gefasst: „§ 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 49 ... In Nummer 52.2.1 wird die Spalte „StVO" wie folgt gefasst: „§ 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 1 ... 5". 15. In Nummer 53 wird in der Spalte „StVO" die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 8" durch die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 5" ersetzt. 16. In ... „StVO" die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 8" durch die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 5" ersetzt. 16. In Nummer 53.1 wird in der Spalte „StVO" die ... 16. In Nummer 53.1 wird in der Spalte „StVO" die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 8" durch die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 5" ersetzt. 17. ... „StVO" die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 8" durch die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 5" ersetzt. 17. Nummer 54 wird wie folgt gefasst: ... Fahrverbot in Monaten „54 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen und in den ... geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen und in den Fällen der Zeichen 201, 224, ... Zeichen 201, 224, 295, 296, 299, 306, 314 mit Zusatzzeichen und 315 StVO § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. ... In Nummer 54.1 wird die Spalte „StVO" wie folgt gefasst: „§ 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 ... In Nummer 54.2 wird die Spalte „StVO" wie folgt gefasst: „§ 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 § 41 Abs. 1 i. V. m. ... In Nummer 54.2.1 wird die Spalte „StVO" wie folgt gefasst: „§ 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 ... 5". 21. In Nummer 55 wird in der Spalte „StVO" die Angabe „§ 12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe c (Zeichen 315 mit Zusatzschild), Buchstabe e (Zeichen 314 mit ... der durch Zeichen 239, 242.1 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 18 (Zeichen 239) ... 325.2) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 42 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 lfd. Nr. 12 (Zeichen 325.1) ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... gehalten 51.1 in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen § 12 Abs. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 12 10 ... 51.1 in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen § 12 Abs. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 12 10 € 51.1.1 - mit ... 1 Nr. 12 10 € 51.1.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 1 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 15 € ... 12 15 € 51.2 in „zweiter Reihe" § 12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 15 € ... 1 Nr. 12 15 € 51.2.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 20 ... Straßenstelle oder im Bereich einer schar- fen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 15 ... oder im Bereich einer schar- fen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 15 € 51a.1 - ... 49 Abs. 1 Nr. 12 15 € 51a.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 25 ... Nr. 1, 12 25 € 51a.2 länger als 1 Stunde § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 25 € 51a.2.1 - ... Abs. 1 Nr. 12 25 € 51a.2.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 35 ... ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 40 € ... 1, 12 40 € 52 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder auf Geh- und ... auf Geh- und Rad- wegen oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr. § 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 49 Abs. 1 Nr. 12 § 41 Abs. 1 i. ... 49 Abs. 3 Nr. 5 15 € 52.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 1 Abs. 2 ... 3 Nr. 5 25 € 52.2 länger als 1 Stunde § 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 49 Abs. 1 Nr. 1, ... Abs. 3 Nr. 5 25 € 52.2.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 Abs. 4a § 1 Abs. 2 ... oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehr- zufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 1 Nr. 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 35 € ... gekennzeichneten Feuerwehr- zufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 1 Nr. 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 35 € 53.1 und ... dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert § 12 Abs. 1 Nr. 5 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 50 € ... 1 Nr. 12 50 € 54 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen und in den ... geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen und in den Fällen der Zeichen 201, 224, ... Zeichen 201, 224, 295, 296, 299, 306, 314 mit Zusatzzeichen und 315 StVO § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. ... 49 Abs. 3 Nr. 5 10 € 54.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 § 41 Abs. ... 3 Nr. 5 15 € 54.2 länger als 3 Stunden § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 ... Abs. 3 Nr. 5 20 € 54.2.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 § 41 Abs. ... 55 Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 42 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 lfd. Nr. 7 (Zeichen 314) ... 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 35 € 56 In einem nach § 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit ... über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 3a Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 12 30 € ... Gesamtgewicht regelmäßig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 3a Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 12 30 € 57 Mit ... Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 3b Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 12 20 € ... ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 3b Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 12 20 € 58 In ... 12 20 € 58 In „zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 ... „zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 20 € ... Abs. 1 Nr. 12 20 € 58.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 ... 1, 12 25 € 58.2 länger als 15 Minuten § 12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 12 30 € ... 1 Nr. 12 30 € 58.2.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 4 Satz 1, 2 Halbsatz 2 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 ... € 59 Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten § 12 Abs. 4 Satz 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 20 € 59.1 - ... Abs. 1 Nr. 12 20 € 59.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 4 Satz 5 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 30 € ... 60 Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 4 Satz 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 25 € ... Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 4 Satz 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 25 € 60.1 - ... Abs. 1 Nr. 12 25 € 60.1 - mit Behinderung § 12 Abs. 4 Satz 5 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 12 35 € ... des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet § 12 Abs. 5 § 49 Abs. 1 Nr. 12 10 € 62 Nicht Platz ... € 62 Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 6 § 49 Abs. 1 Nr. 12 10 € ... Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 12 Abs. 6 § 49 Abs. 1 Nr. 12 10 € ... oder unter Über- schreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 13 Abs. 1, 2 § 49 Abs. 1 Nr. 13 5 € ... 85 Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 18 Abs. 8 § 49 Abs. 1 Nr. 18 70 € ... der durch Zeichen 239, 242.1 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 18 (Zeichen 239) ... 325.2) außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) § 42 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 lfd. Nr. 12 (Zeichen 325.1) ...
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