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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2013 aufgehoben
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§ 16 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 16 Warnzeichen
§ 16 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
- 1.
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
- 2.
- wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Zitierungen von § 16 StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... 15a. das Abschleppen nach § 15a, 16. die Abgabe von Warnzeichen nach § 16 , 17. die Beleuchtung und das Stehenlassen unbeleuchteter Fahrzeuge nach § 17, ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen § 16 Abs. 1, 3 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 16 10 € ... der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet § 16 Abs. 2 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 16 10 € ... 72 Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet § 16 Abs. 2 Satz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 16 5 € ...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
§ 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (vom 01.03.2007)
... 2. Fahrtrichtungsanzeiger, 3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung), 4. Arbeitsscheinwerfer an a) ...
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