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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2013 aufgehoben
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§ 40 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 40 Gefahrzeichen
(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
(4) Ein Zusatzzeichen wie
kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.
(6) Allgemeine Gefahrzeichen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 1.
(7) Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 2.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. August 2009 BGBl. I S. 2631 m.W.v. 1. September 2009
Frühere Fassungen von § 40 StVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 40 StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 StVO Verkehrsbeeinträchtigungen
... werden. (2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen ...
§ 39 StVO Verkehrszeichen (vom 01.09.2009)
... vor. (7) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder: ...
Anlage 1 StVO (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen (vom 01.09.2009)
... Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6) 1 Zeichen 101 ... 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7) 20 Zeichen 151 [image:2009/2009I2638_7.gif|Zeichen ...
Anlage 2 StVO (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen (vom 01.09.2009)
... schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissions- schutzgesetzes nicht am Verkehr teilnehmen. ... Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 „Freistellung vom Ver- kehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes" nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... ". 21. § 40 wird wie folgt geändert: a) § 40 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... ". 21. § 40 wird wie folgt geändert: a) § 40 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter ... 29. Folgende Anlagen werden angefügt: „Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen ... Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6) 1 Zeichen 101 ... 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7) 20 Zeichen 151 [image:2009/2009I2638_7.gif|Zeichen ...
Artikel 3 46. StVRÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Verhalten an Bahnübergängen (§ 19 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 7 i. V. m. der Anlage 1 Abschnitt 2) das Verhalten an ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 01.09.2009)
... Verhalten an Bahnübergängen (§ 19 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 7 i. V. m. der Anlage 1 Abschnitt 2) das Verhalten an ...
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