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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2013 aufgehoben
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§ 43 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 43 Verkehrseinrichtungen
(1) Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. § 39 Absatz 1 gilt entsprechend.
(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
(3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren.
(4) Zur Kennzeichnung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern, die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.
Zeichen 630
Park-Warntafel
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 5. August 2009 BGBl. I S. 2631 m.W.v. 1. September 2009
Frühere Fassungen von § 43 StVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631 |
aktuell vorher | 08.12.2007 | Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28.11.2007 BGBl. I S. 2774 |
aktuell | vor 08.12.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 43 StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 StVO Fußgänger
... wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43 ) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche. (5) Gleisanlagen, ...
§ 33 StVO Verkehrsbeeinträchtigungen
... werden. (2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43 ) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... angeordnetes Ge- oder Verbot der Anlage 3 Spalte 3 nicht befolgt, 6. entgegen § 43 Absatz 2 und 3 Satz 2 durch Absperrgeräte abgesperrte Straßenflächen befährt ...
Anlage 4 StVO (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen (vom 01.09.2009)
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben." 23. § 43 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... cc) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. entgegen § 43 Absatz 2 und 3 Satz 2 durch Absperrgeräte abgesperrte Straßenflächen befährt ... vorgegebene Verkehrs- führung an. Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen ...
Artikel 2 46. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Verkehrseinrichtungen abge- sperrte Straßenfläche befahren § 43 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 lfd. Nr. 2 bis 7 (Zeichen 600, 605, 610, 615, 616, ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 28.11.2007 BGBl. I S. 2774
Artikel 1 17. StVOÄndV
... innerhalb geschlossener Ortschaften" eingefügt. 4a. In § 43 Abs. 3 Nr. 2 wird in den Erläuterungen zu den Zeichen 600, 605, 610, 615 und 616 nach Satz 2 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... Verkehrseinrichtungen abge- sperrte Straßenfläche befahren § 43 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 lfd. Nr. 2 bis 7 (Zeichen 600, 605, 610, 615, 616, ...
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